Mobilitätsbudget - Eine Karte alle Mobilitätsservices steueroptimiert buchen

Mobilitätsbudget - Eine Karte alle Mobilitätsservices steueroptimiert buchen

Einen sinnvollen Mitarbeiterbenefit einführen und gleichzeitig ein nachhaltiges Mobilitätsverhalten der Mitarbeitenden fördern - das wär's doch?
Als attraktiver Arbeitgeber stellen Sie mit uRyde Ihren Mitarbeitenden ein zweckgebundenes Mobilitätsbudget zur Verfügung, welches diese für über 50+ Mobilitäts-Services weltweit ausgeben können. Von Carsharing und Auto-Abo, Bike-Sharing und Bike-Leasing, über ÖPNV, Taxi, und E-Scooter bis hin zum Aufladen an der E-Säule bzw. dem Zapfhahn - mit uRyde ist alles abgedeckt! Ihre Mitarbeitenden können das von Ihnen gestellte Mobiliätsbudget völlig flexibel und individuell für Ihre Mobilitätsbedürfnisse verwenden. Dabei unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden nicht nur finanziell, sondern können zudem mit Blick auf die CO2-Bilanzierung gemäß Scope 3 nachhaltige Verkehrsmittel gezielt fördern und effizient Ihre Emissionen der Mitarbeitermobilität reduzieren.

 

Steuerlich attraktiv und nachhaltig mobil

Sie können Ihren Mitarbeitenden das Mobilitätsbudget per Gehaltsumwandlung oder als Gehaltsextra zur Verfügung stellen.

Gehaltsumwandlung

  • Stellen Sie das Mobilitätsbudget Ihren Mitarbeitenden als Gehaltsumwandlung zur Verfügung, liegt kein Sachbezug nach § 37b EStG vor und es gibt keine Freigrenze. Der geldwerte Vorteil muss von Ihren Mitarbeitenden regulär versteuert werden. Deshalb eignet es sich die Gehaltsumwandlung nur für die Sonderregelung bei Auto-Abo/Leasing und Job-Rad.

Gehaltsextra 

  • Stellen Sie das Mobilitätsbudget Ihren Mitarbeitenden als Gehaltsextra zur Verfügung, ist dies bis zu einer Sachbezugs-Freigrenze von 50 € lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei nach § 8 EStG
  • Wird die Freibetragsgrenze überschritten, können Sie nach § 37b Abs. 2 EStG eine Pauschalversteuerung von 30% anwenden, welche von Ihnen getragen und direkt abgeführt wird. Diese Regelung wird durch die steuerliche Neuerung ab 2025 (siehe unten) mit der 25%-Pauschalbesteuerung attraktiver.
  • Umweltfreundliche Verkehrsmittel wie der ÖPNV werden sogar steuerrechtlich gefördert und sind ohne Begrenzung lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei.

Da somit unterschiedliche Steuersätze je Verkehrsmittel gelten, erhalten Sie von uns über das uRyde Dashboard eine monatliche steuerrechtliche Aufbereitung, welche Sie automatisiert für Ihre Gehaltsabrechnungen in Ihrer Lohnbuchhaltung weiterverarbeiten können. Weitere Informationen zu der Besteuerung nach einzelnen Verkehrsmittel finden sie hier.

Neue steuerliche Änderung ab 2025

Ab 2025 wird eine 25%-Pauschalbesteuerung von 200 Euro pro Mitarbeiter und Monat für das Mobilitätsbudget in Kraft treten. Diese Regelung zielt darauf ab, die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel zu fördern und die Verwaltung der Mobilitätsbudgets zu vereinfachen. Durch die Pauschalversteuerung wird der steuerliche Aufwand sowohl für Unternehmen als auch für die Finanzbehörden reduziert, da die Einzelversteuerung der genutzten Mobilitätsleistungen entfällt. Dies schafft Klarheit und Effizienz in der Abwicklung und unterstützt die Förderung nachhaltiger Mobilität.

 

Nutzungsbeispiele aus der Praxis

Mitarbeiter A kauft sich mit seinem Mobilitätsbudget ein Deutschlandticket und nutzt dies im kommenden Monat als Verkehrsmittel für den Arbeitsweg. Zeitgleich kann er dies auch private Unternehmungen am Wochenende verwenden.

Mitarbeiter B fährt gerne bei gutem Wetter Fahrrad. An sonnigen Tagen leiht er sich mit seinem Mobilitätsbudget ein Fahrrad für den Arbeitsweg aus. Bei schlechten Wetter nimmt er doch lieber ein Auto und holt sich dies mit dem Mobiliätsbudget ganz flexibel bei einem Car-Sharing Anbieter.

Mitarbeiter C ist aufgrund seiner Wohnsituation und einer schlechten ÖPNV Anbindung immer auf sein Auto angewiesen. Er fährt mit seinem Hybridwagen zur Arbeit und verwendet das Mobilitätsbudget an der E-Ladesäule zur Bezahlung.

 

Dienstwagen und Bike-Leasing

Des Weiteren lässt sich das uRyde Mobiliätsbudget auch für den Dienstwagen oder das Bike-Leasing verwenden. Dabei wird Ihnen als Arbeitgeber sämtliche Standardaufgaben, wie die Freigabe und Vertragsabwicklung sowie die steuerliche Verrechnung nach Ihren Vorgaben abgenommen und automatisiert. Somit können Sie alle Prozesse und Services zentral über das uRyde Dashboard steuern. Weiter Informationen finden Sie hierzu am Beispiel des Bike-Leasings hier.

 

Kompakt zusammengefasst - Ihre Vorteile mit dem uRyde Mobiliätsbudget

  • Eine virtuelle Kreditkarte für sämtliche Mobilitäts-Services, wie ÖPNV, Deutschlandticket, Car-Sharing, Bike-Sharing, Ridesharing, Taxi, E-Scooter, (E-) Tanken uvm.
  • Flexible Nutzung nach den individuellen Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden
  • Lohnsteuer- bzw. sozialabgabefrei bis zu einer Freigrenze von 50 € per Gehaltsextra
  • Nachhaltige Verkehrsmittel gezielt fördern und effizient Ihre Emissionen der Mitarbeitermobilität nach Scope3 reduzieren
  • Budgetverwaltung, Nutzungsstatistik und automatisierte steuerliche Weiterverarbeitung für Ihre Lohnbuchhaltung über das uRyde Dashboard

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