Steuerfreier Ladestrom für Elektrofahrzeuge: So profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Für Arbeitgeber bieten E-Lade-Pauschalen eine attraktive Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Nutzung von Elektrofahrzeugen zu unterstützen und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Bereitstellung von steuerfreien Pauschalen können Unternehmen ein positives Signal für Umweltschutz und Nachhaltigkeit setzen und gleichzeitig die Mitarbeiterbindung stärken.
Steuerfreie Stromvorteile
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Ladestrom für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge zur Verfügung stellen, ohne dass dieser versteuert werden muss. Diese ursprünglich bis 2021 befristete Steuerbefreiung, wurde von der Bundesregierung bis 2030 verlängert.
Hierbei wird je nach Ladeort differenziert:
Laden beim Arbeitgeber
Sowohl mit Privat- als auch Dienstwagen kann an betrieblichen Ladevorrichtungen im Unternehmen ohne Begrenzung steuerfrei Strom getankt werden. Diese Befreiung hat keinen Einfluss auf die Dienstwagenbesteuerung nach der 1-%-Methode, da der geldwerte Vorteil bereits durch eine Monatspauschale abgedeckt ist.
2. Monatspauschalen zur Vereinfachung: Zur Vereinfachung der Lohnabrechnung und Reduktion der administrativen Aufwände hat die Finanzverwaltung Monatspauschalen festgelegt, die ohne weitere Nachweisführung verwendet werden können. Diese Pauschalen können entweder zur Anrechnung auf den Nutzungswert oder als steuerfreier Auslagenersatz dienen.
Bei zusätzlicher Lademöglichkeit im Betrieb |
Ohne Lademöglichkeit im Betrieb |
30 EUR für Elektrofahrzeuge |
70 EUR für Elektrofahrzeuge |
15 EUR für Hybridfahrzeuge | 35 EUR für Hybridfahrzeuge |
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